Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die AGB erklären das Vertragsverhältnis für eine persönliche oder telefonische Beratungsdienstleistung mit Christa Umlauf (nachfolgend Beraterin genannt) und dem/der Klient/in (nachfolgend Klient genannt).

§ 1 Gegenstand und Zustandekommen des Vertrags

Der Klient erteilt der Beraterin einen Dienstleistungsauftrag im Bereich der Lebensberatung, Energiearbeit und Fernheilung. Die Beraterin erbringt ihre Leistung gegenüber dem Klienten durch Anwendung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten mittels Beratung, Energiearbeit und Fernheilung.
Durch die mündliche oder schriftliche Bestätigung von Terminen/Beratungspaketen oder durch Überweisung des Beratungshonorars kommt das Vertragsverhältnis zustande. Die auf der Internetseite (www.christa-umlauf.de) oder anderswo (z.B. Flyer, Inserate und andere Social Media) angebotenen Leistungen der Beraterin stellen eine Aufforderung an den Klienten zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Vertrages dar. Die Buchung bzw. ein Terminvorschlag oder ein Fernheilungsauftrag des Klienten ist das Angebot zum Abschluss eines Dienstvertrages zu den entsprechenden bzw. jeweils genannten Bedingungen. Eine dem Klienten zugeführte Buchungs- bzw. Terminbestätigung (mündlich, postalisch, per Email oder per Kurznachricht) stellt die Annahme des Angebotes dar und ist als ausdrückliche Annahmeerklärung zu sehen. Dies gilt im gleichen Maße für Einzeltermine, wie auch für die Buchung von sogenannten Paketen (Beratungsgesprächsfolgen).

Hinweis zum Haftungsausschluss:

Die Informationen und Beratungen ersetzen nicht den Besuch und die Behandlung beim Arzt oder Facharzt/Tierarzt oder Heilpraktiker. Der Klient ist bei Beschwerden mit Krankheitswert ausdrücklich aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben. Des Weiteren sollte der Klient keinesfalls die ihm von seinem Arzt verordneten Medikamente eigenmächtig absetzen bzw. die verordnete Medikation ändern.

§ 2 Beratung, Energiearbeit: Gewährleistung und Haftung

Ein subjektiv erwarteter Erfolg durch die Beratung oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit kann nicht garantiert werden. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, einen Beratungserfolg zu erreichen.
Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen. Haftungsansprüche gegen die Beraterin sowie Schäden ideeller oder materieller Art werden ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen. Es gibt keine Gewähr für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Befreiung von Ratschlägen aus der Beratung liegt außerhalb der Verantwortung der Beraterin.

§ 3 Honorar

Eine persönliche Beratung sowie die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen, wie z.B. Fernheilung, der Beraterin erfolgt auf Honorarbasis. Die Höhe des Honorars für die Beratungsleistung oder Fernheilung ist der aktuellen Preisübersicht zu entnehmen, die auf der Internetseite (www.christa-umlauf.de) und oder in den Geschäftsräumen der Beraterin zugänglich veröffentlicht sind. Hiervon abweichende Preise werden per Aushang oder durch eine sonstige Veröffentlichung, bzw. durch mündliche Vorab-Vereinbarung bekannt gegeben. Die Beraterin kann die Honorare individuell festlegen.

§ 4 Fälligkeit

Eine Beratung erfolgt nur gegen Vorkasse. Das Honorar kann per Banküberweisung bezahlt werden. Bei persönlichen Beratungsgesprächen entsteht die Fälligkeit unmittelbar mit Ende des Beratungsgespräches, des Informationszugangs oder sonstiger Leistungsinanspruchnahme.

§ 5 Telefonberatung und Kosten

Die Dienstleistung wird neben dem persönlichen Gespräch in den Geschäftsräumen der Beraterin oder an einem hierfür vereinbarten Ort, auch in Form von telefonischer Beratung und in Form von Fernheilung zu allen aufgeführten Themen angeboten. Termine für die Beratung können telefonisch oder schriftlich (per Email, Kurznachricht oder mit Hilfe anderer elektronischer Medien wie z.B. Whatsapp etc.) vereinbart werden. Die Preise für die Beratungsleistungen sind in den AGBs unter §3 angegeben.
Hinweis: Eine mündliche bzw. telefonische Beratung kann eine medizinische Betreuung nicht ersetzen. Es wird keinerlei Haftung für eventuell auftauchende Störungen und gesundheitliche Probleme übernommen. Bitte gehen Sie mit den Informationen in der Telefonberatung eigenverantwortlich um.

§ 6 Termine und Ausfallhonorar

Erscheint der Klient nicht zu dem vereinbarten Termin bzw. nimmt den telefonischen Termin nicht wahr oder ist nicht erreichbar zum vereinbarten Zeitpunkt, gleich aus welchen Gründen, so gilt der Termin als wahrgenommen und wird in voller Höhe berechnet und ist sogleich fällig bzw. wird nicht rückerstattet. Gleiches gilt auch für die Absage eines Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Das Ausfall-/ bzw. Stornierungshonorar entspricht in voller Höhe dem Beratungshonorar. Eine Absage von vereinbarten Terminen ist nur bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Diese Regelungen gelten auch für sogenannte Pakete.

Die Beratungstermine beim Paketen finden  alle ein bis vier Wochen statt. Nimmt also ein Klient im Rahmen eines Paketes z.B. nur die ersten zwei Beratungstermine in Anspruch und vereinbart innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens keine weiteren Beratungstermine, so gilt die Leistung dennoch als erbracht. Entsprechend ist auch das Honorar fällig. Gleiches gilt entsprechend für das Zehnerpaket sowie für die Terminpakete bei der Hypnose-Beratung.

§ 7 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 (vierzehn) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses und muss schriftlich erfolgen. Die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie auf der Internetseite unter Widerrufsrecht .

§ 8 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Offenbach

 

§ 9 Sonstige Bestimmungen, Salvatorische Klausel

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden gelten nur, wenn diese zwischen dem Anbieter und dem Klienten schriftlich vereinbart werden. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder der Vertrag eine Regelungslücke enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle von unwirksamen Regelungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein berücksichtigt.